RÜRUP RENTE
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Im Jahr 2005 wurde die Rürup Rente, welche nach dem Ökonom Bert Rürup benannt ist, eingeführt. Sie ist auch unter dem Namen Basisrente bekannt. Es handelt sich hierbei um eine private, staatlich geförderte und kapitalgedeckte Rentenversicherung. Bei der Rürup Rente wird dem Versicherungsnehmer eine lebenslange, monatliche Rente zugesagt. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt die Auszahlung. Die Rürup Rente wird von privaten Versicherungsunternehmen als fondsgebundene Rentenversicherung oder als konventionelle Kapital- Rentenversicherung angeboten.
Für wen eignet sich die Rürup Rente?
Grundsätzlich ist die Basisrente für alle Personen geeignet, welche eine private Altersvorsorge abschließen und von Steuervergünstigungen profitieren möchten. Besonders interessant ist diese Form der Vorsorge jedoch für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige. Denn diese Berufsgruppe unterliegt nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Aber auch Angestellte, Arbeiter und Beamte können ergänzend zur gesetzlichen RV mit der Rürup Rente vorsorgen.Voraussetzungen für die staatliche Förderung
An den Rentenversicherungs- Vertrag sind einige Bedingungen geknüpft.- Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr
- erworbene Rentenanwartschaft ist nicht beleih-, übertrag-, vererb-, kapitalisierbar
- Auszahlung erfolgt in monatlichen Rentenzahlungen, Kapital wird weder in einem Betrag noch in größeren Teilbeträgen ausbezahlt
- Kombination mit Ergänzungsversicherungen möglich, zum Beispiel Hinterbliebenenabsicherung
Steuerliche Vorteile der Rüruprente
Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge in Form der Rüruprente werden seit dem Jahr 2005 steuerlich gefördert. Die Steuerbegünstigung steigt jährlich um zwei Prozent, beginnend im Jahr 2005 mit 60 Prozent. Bis zum Jahr 2025 sind demnach 100 Prozent der Beiträge zur Rüruprente steuerlich absetzbar. Der Versicherungsnehmer kann somit die Beiträge zur Altersvorsorge unter Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen.
Steuerliche Auswirkungen der Rürup Rente
Die Leistungen aus der Rürup Rente müssen wie die gesetzliche Rente besteuert werden. Auch hier erfolgt dies stufenweise. Der Anteil steigt bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent und anschließend bis 2040 um einen Prozentpunkt. So das ab dem Jahr 2040 die Rürup Rente voll besteuert wird. Für das Jahr 2010 beträgt der zu versteuernde Anteil 60 Prozent.Vorteile der Rürup Rente
- eine garantierte, monatliche Rentenzahlung bis zum Ableben- steuerliche Vergünstigungen
- Versicherungsnehmer haben Ergänzungsmöglichkeiten in Form von Zusatzversicherungen bei: Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit sowie Hinterbliebenenabsicherung
- keine Anrechnung des Ansparkapitals auf Arbeitslosengeld 2
- keine Pfändung in der Ansparphase
- in der Rentenphase sind Pfändungen nur möglich, wenn die Pfändungsfreigrenze überschritten wird

